Jetzt den CUPRA Born ab 271,- €¹ mtl. leasen
inkl. Garantie der Umweltprämie verlängert bis zum 30.09.2023²
Lease jetzt den CUPRA Born ab 271,- €¹ mtl.
Beispielrechnung¹, berechnet für den CUPRA Born 150 kW (204 PS) / 58 kWh:
Fahrzeugpreis (UVP): 39.370,00 €
Überführungskosten: enthalten
Sonderzahlung: 4.500,00 € **
Laufzeit: 48 Monate
48 Leasingraten à 271,00 €
jährliche Fahrleistung: 10.000 km
Gültig bis: 30.09.2023
Stromverbrauch kombiniert: 15,3 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; elektrische Reichweite: 427 km (WLTP-Werte)*
Bild: © SEAT Deutschland GmbH | Mediacenter
Abbildung zeigt Sonderausstattung.
¹ Ein PrivatLeasing-Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für Privatkunden und Leasingverträge mit 48 Monaten Laufzeit. Bonität vorausgesetzt. Wird der Vertrag im Fernabsatz geschlossen, besteht ein Widerrufsrecht für Verbraucher. Dieses Angebot ist nicht kombinierbar mit anderen Sonderaktionen. Die Überführungskosten sind bereits in der Leasingrate enthalten zzgl. Zulassungskosten. Angebot gültig bis 30.09.2023.
² Bei einer Bestellung deines CUPRA Born bis zum 30.09.2023 sichert dir die SEAT Deutschland GmbH die für das Jahr 2023 geltende e-Mobilitätsprämie zu, damit du bei Erfüllung der sonstigen geltenden Förderbedingungen die derzeit geltende BAFA-Förderung in Höhe von insgesamt bis zu 7.177,50 € für deinen CUPRA Born in Anspruch nehmen kannst.
Falls der zugesagte Liefertermin für das Jahr 2023 doch nicht eingehalten werden kann und du infolgedessen die für das Jahr 2023 geltende Fördersumme nicht mehr beantragen kannst, brauchst du dir keine Sorgen zu machen: sofern du einen Förderantrag für das Jahr 2024 stellst, erstatten wir dir in diesem Fall den Differenzbetrag zwischen der Fördersumme 2023 und 2024 – sowohl für den Hersteller- als auch für den Bundesanteil!
Gültig für alle Kauf- und Leasingverträge für einen CUPRA Born, die bis zum 30.09.2023 durch private Endkunden abgeschlossen werden. Die e-Mobilitätsprämie in Höhe von 7.177,50 € setzt sich zusammen aus dem Herstelleranteil von 2.677,50 € brutto und dem Bundesanteil von 4.500 €. Beim Bundesanteil handelt es sich um einen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährten Zuschuss, dessen Auszahlung erst nach positivem Bescheid auf den von dir gestellten Antrag erfolgt. Der Herstelleranteil wird direkt beim Kauf oder Leasing in Abzug gebracht. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Förderung in Höhe von 7.177,50 € endet grundsätzlich mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel und spätestens am 31.12.2023. Für alle CUPRA Born Bestellungen bis zum 30.09.2023 und voraussichtlichem Auslieferungstermin bis zum 31.12.2023 sichert dir jedoch die SEAT Deutschland GmbH den Erhalt der für das Jahr 2023 geltenden Fördersumme zu, sofern du unverzüglich nach der Zulassung des Fahrzeugs den BAFA-Förderantrag ordnungsgemäß unter www.bafa.de stellst. Sollte sich der Auslieferungstermin verschieben und die für die Fördersumme erforderliche Zulassung nicht mehr bis 31.12.2023 möglich sein, übernimmt die SEAT Deutschland GmbH sowohl für den Bundes- als auch Herstelleranteil den Differenzbetrag zwischen der für das Jahr 2023 und der für das Jahr 2024 geltenden Fördersumme. Hiervon ausgenommen sind Bestellungen mit einem im Voraus geplanten Auslieferungstermin nach dem 31.12.2023.
* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt, das ab dem 1. September 2018 schrittweise das frühere NEFZ-Verfahren (neuer europäischer Fahrzyklus) ersetzte.
Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des NEFZ-Verfahrens homologiert werden können, die Angabe der WLTP-Werte, welche wegen der realistischeren Prüfbedingungen in vielen Fällen höher sind als die nach dem früheren NEFZ-Verfahren. Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern-Scharnhausen oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
** Die Berechnung basiert auf einem Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig (Leasinggeberin) und beinhaltet die Berücksichtigung einer Sonderzahlung des Leasingnehmers, welche einer möglichen staatlichen Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Höhe von 7.177,50 € entspricht. Der Herstelleranteil in Höhe von 2.677,50 € brutto ist bereits im Nettodarlehensbetrag in Abzug gebracht. Die staatliche Förderung ist durch den Leasingnehmer zu beantragen und wird an diesen ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt erst nach positivem Bescheid. Der Leasingnehmer hat die Sonderzahlung in Höhe von 4.500,00 € unabhängig von der Bewilligung und Auszahlung der staatlichen Förderung an die Leasinggeberin zu leisten. Die staatliche Förderung endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel und voraussichtlich spätestens am 31.12.2023. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.bafa.de.